KI und Moral
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Die Diskussion um KI führt häufig auch deren ethische Implikationen mit auf. Wie weit lässt sich Ethik und Moral in KI-Systemen einbauen? An dieser Stelle meine These: Garnicht! KI-Systeme sind keine autonomen Entitäten und haben daher weder Wille noch innere Zustände, noch die Fähigkeit zur Empathie, die ihnen sagen was gut oder schlecht für sie selbst oder andere ist. Damit fehlen die Grundlagen für moralische Entscheidungen. Die Vorstellung, man könne Moral anhand logischer Prozesse abbilden ist lächerlich.
Das heisst jedoch nicht, dass man KI nicht für die Erörterung moralischer Fragen nutzen kann. KI-Modelle sind Wissensmaschinen, die uns den Zugriff auf das Denken und Wissen von Millionen Menschen erlauben, die ihre Gedanken in Worte, Bilder und Töne verewigt haben. Wir können gewissermaßen in einen Dialog mit der Menschheit eintreten - und das beinhaltet auch einen Dialog über Moral.
Ich habe dies mit Hilfe von Claude getan, um die Möglichkeit der moralischen Einordnung von Handlungen und Nicht-Handlungen im Zusammenhang mit dem GAZA-Konflikt zu ergründen.
Moralische Unterlassung und ihre Rechtfertigung: Der Westen im Gaza-Konflikt
Eine kulturübergreifende moralphilosophische Analyse
Eingangsthese
Westliche Staaten haben gegenüber der israelischen Militärintervention im Gaza-Streifen umfangreiche diplomatische, wirtschaftliche und politische Handlungsoptionen besessen, diese jedoch nicht genutzt, um das Ausmaß zivilen Leids zu begrenzen. Diese Nicht-Tat steht nach den Maßstäben nicht nur der westlichen, sondern auch der asiatischen, islamischen und indischen Moralphilosophie einer aktiven Handlung in ihrer moralischen Bewertung nicht nach – und wird dennoch in der öffentlichen Debatte mit einer Reihe von Argumenten gerechtfertigt, die bei näherer Betrachtung keiner systematischen Prüfung standhalten. Bemerkenswert ist dabei, dass die zentralen Bewertungskriterien des hier verwendeten Modells in nahezu allen großen Moraltradtionen der Welt eine Entsprechung finden – was dem Modell einen Anspruch auf kulturübergreifende Gültigkeit verleiht.
Theoretischer Rahmen: Der Moralkompass
Als Grundlage der Analyse dient ein pluralistisches Bewertungsmodell, das moralische Urteile über Handlungen und Nicht-Handlungen anhand von vier Parametern strukturiert: Motivation (von egoistisch bis altruistisch), Ergebnis (Ausmaß des verursachten oder nicht verhinderten Leids), Durchführung (Art und Weise des Handelns oder Unterlassens) sowie Optionen (Verfügbarkeit von Handlungsalternativen). Das Modell bewertet ausdrücklich auch das Nicht-Eingreifen zur Verhinderung von Schaden bei anderen, sofern eine Eingriffsmöglichkeit bestand. Selbstschädigende Handlungen fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Eine zentrale Weiterentwicklung des Modells betrifft die dynamische Gewichtung der vier Parameter. Im Grundmodell sind alle Parameter gleichwertig – bei realen Fragestellungen muss die Gewichtung jedoch dem Kontext angepasst werden. Die leitende Regel lautet: Je größer das Ausmaß des Leids, desto dominanter wird der Parameter Ergebnis gegenüber allen anderen. Es ist gleichgültig, ob jemand „gut" meinte, wenn durch sein Tun oder Unterlassen Millionen Menschen ins Unglück gestürzt werden. Umgekehrt gewinnt die Motivation an Bedeutung, wenn das Leid begrenzt ist: Wer ein Kind verletzt, weil er es quälen wollte, handelt moralisch weit verwerflicher als jemand, der es versehentlich verletzt.
Kulturübergreifende moralphilosophische Grundlagen
Die vier Parameter des Modells sind keine Erfindung der westlichen Philosophie. Sie spiegeln Grundeinsichten wider, die in unterschiedlichen Kulturen unabhängig voneinander entwickelt wurden. Diese Übereinstimmung ist kein Zufall – sie deutet auf eine gemeinsame moralische Intuition hin, die transkulturell verankert ist.
Westliche Tradition
In der westlichen Philosophie findet das Modell Unterstützung aus drei Richtungen. Der Utilitarismus (Bentham, Mill, Singer) priorisiert den Parameter Ergebnis und stützt damit die Gewichtungsregel bei massivem Leid. Die Deontologie (Kant) betont die Motivation als Kern moralischer Bewertung und erklärt deren wachsende Bedeutung bei begrenztem Leid. Die Tugendethik (Aristoteles) fragt nach dem Charakter des Handelnden und findet ihren Widerhall im Parameter Durchführung. Peter Singer erweiterte diese Tradition 1972 explizit auf Unterlassungen: Wer helfen kann, ohne vergleichbare Güter zu opfern, und es nicht tut, handelt moralisch gleichwertig mit demjenigen, der aktiv schadet.
Konfuzianische Tradition (China, Ostasien)
Die konfuzianische Ethik, die in China, Japan, Korea und Vietnam kulturprägend wirkte, kennt das Konzept der Rén (仁) – oft übersetzt als Menschlichkeit oder Mitgefühl. Rén ist keine passive Tugend: Sie verpflichtet aktiv dazu, dem Leid anderer entgegenzuwirken, sobald man die Möglichkeit dazu hat. Konfuzius formulierte dies in der Analekten (12.1) als Fähigkeit, die eigenen Wünsche zurückzustellen, um anderen zu nützen.
Mencius, der einflussreichste Schüler des Konfuzius, entwickelte daraus das Prinzip der moralischen Dringlichkeit: Wer an einem Kind vorbeigeht, das in einen Brunnen zu fallen droht, und nicht eingreift, handelt gegen die grundlegende menschliche Natur (xìng). Dieses Bild ist direkt übertragbar: Der Westen ging an einem Leid vorbei, das er hätte mildern können – und tat es nicht. Die konfuzianische Tradition würde dies nicht als neutrale Enthaltung, sondern als Versagen der Menschlichkeit werten.
Hinzu kommt das Konzept der Zhèngmíng (正名) – der Richtigstellung der Begriffe. Konfuzius bestand darauf, dass moralisches Handeln die korrekte Benennung von Sachverhalten voraussetzt. Wenn westliche Regierungen ihr strategisches Eigeninteresse als „Unterstützung des Rechts auf Selbstverteidigung" bezeichnen, liegt nach konfuzianischer Maßgabe eine Verfehlung der Zhèngmíng vor – eine Vernebelung der moralischen Wirklichkeit durch sprachliche Verschleierung.
Buddhistische Tradition (Süd- und Ostasien)
Die buddhistische Ethik kennt zwei zentrale Konzepte, die für die vorliegende Analyse unmittelbar relevant sind. Das erste ist Karuṇā (Mitgefühl) – eine der vier Brahmaviharā, der „göttlichen Verweilzustände". Karuṇā ist nicht nur ein Gefühl, sondern eine moralische Verpflichtung zur aktiven Leidensminderung. Im Mahāyāna-Buddhismus, der in China, Japan, Korea und Tibet verbreitet ist, wird dieses Prinzip durch das Ideal des Bodhisattva radikalisiert: Ein Wesen, das die Fähigkeit zur Erleuchtung besitzt, verzichtet auf sie, um im Kreislauf des Leidens zu verbleiben und anderen zu helfen. Untätigkeit gegenüber vermeidbarem Leid ist in dieser Tradition keine Option, sondern ein moralisches Versagen.
Das zweite Konzept ist Ahiṃsā (Nicht-Schaden) – ein Prinzip, das sowohl im Buddhismus als auch im Jainismus und Hinduismus zentral ist. Es wird häufig als passive Tugend missverstanden, meint aber in seiner vollen Bedeutung aktives Bemühen, Schaden von anderen abzuwenden. Wer die Möglichkeit hat, Schaden zu verhindern, und sie nicht nutzt, verletzt nach diesem Verständnis das Prinzip der Ahiṃsā indirekt – durch Duldung.
Besonders relevant ist der buddhistische Begriff des Upekkhā (Gleichmut): Er meint nicht Gleichgültigkeit, sondern die Fähigkeit, ohne persönliche Anhaftung das Richtige zu tun. Westliche Untätigkeit, die sich auf strategische Interessen beruft, ist nach buddhistischer Maßgabe das genaue Gegenteil: nicht Gleichmut, sondern Anhaftung an Eigeninteresse.
Islamische Tradition (Naher Osten, Nordafrika, Zentralasien)
Die islamische Moralphilosophie kennt mehrere Konzepte, die direkt auf die Frage der Unterlassung anwendbar sind. Zentral ist der Begriff Farḍ al-Kifāya – eine kollektive Pflicht, die alle Mitglieder einer Gemeinschaft trifft, solange sie nicht von hinreichend vielen erfüllt wird. Klassische islamische Rechtsgelehrte wie al-Ghazālī und Ibn Rushd (Averroes) wendeten dieses Prinzip auf die Pflicht zur Hilfeleistung an: Wenn eine Gemeinschaft die Mittel hat, Unrecht abzuwenden, und es nicht tut, trägt sie kollektive moralische Schuld.
Das Konzept des Amr bil-Maʿrūf wa-Nahy ʿan al-Munkar – „Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen" – ist im Koran (Sure 3:104) verankert und begründet eine aktive Pflicht zur Intervention gegen Unrecht, wo immer dies möglich ist. Diese Pflicht ist nicht auf die eigene Gemeinschaft beschränkt, sondern gilt universell gegenüber allen Menschen. Westliche Staaten, die über den Einfluss verfügten, israelisches Vorgehen zu begrenzen, und ihn nicht nutzten, verletzen nach diesem Maßstab eine aktive moralische Pflicht.
Hinzu kommt das islamische Konzept des Maqāṣid al-Sharīʿa – der Ziele der islamischen Rechtsordnung, wie sie von al-Ghazālī und später al-Shāṭibī systematisiert wurden. Zu diesen Zielen zählen der Schutz des Lebens (ḥifẓ al-nafs), der Verstand, der Nachkommenschaft, des Eigentums und der Religion. Der Schutz des Lebens steht dabei an erster Stelle und begründet eine Vorrangpflicht gegenüber allen anderen Erwägungen. Die Opferzahlen im Gaza-Konflikt werden aus dieser Perspektive zu einem Versagen nicht nur der unmittelbaren Akteure, sondern aller, die die Möglichkeit der Intervention hatten und sie nicht nutzten.
Ibn Khaldūn, der bedeutendste islamische Geschichtsphilosoph, ergänzt diese normative Perspektive um eine analytische: In seiner Muqaddima beschreibt er, wie Gemeinschaften durch den Verfall von Solidarität (ʿaṣabiyya) moralisch degenerieren. Der selektive Einsatz von Prinzipien – Souveränität hier, Einmischung dort – ist nach Ibn Khaldūn ein Zeichen des moralischen Verfalls einer politischen Gemeinschaft, nicht ihrer Stärke.
Indische Tradition (Hinduismus, Jainismus)
In der indischen Philosophie ist das Konzept der Dharma zentral – ein Begriff, der je nach Kontext als Pflicht, kosmische Ordnung oder rechtes Handeln übersetzt wird. Im Kontext der Moralphilosophie meint Dharma die Pflicht, die der eigenen Stellung und den eigenen Fähigkeiten entspricht. In der Bhagavad Gītā – dem philosophisch wichtigsten Text des Hinduismus – argumentiert Krishna gegenüber dem zögernden Arjuna, dass Untätigkeit angesichts einer klaren Pflicht keine moralisch neutrale Position ist: Sie ist selbst eine Entscheidung mit moralischen Konsequenzen. Wer handeln könnte und es nicht tut, entzieht sich seinem Dharma.
Das Jainismus, der in Indien neben dem Buddhismus als eigenständige Tradition gewachsen ist, hat das Prinzip der Ahiṃsā am radikalsten ausgearbeitet. Für den Jainismus umfasst Ahiṃsā nicht nur das Verbot aktiver Gewalt, sondern auch das Verbot der Duldung von Gewalt, wenn man die Möglichkeit hat, ihr entgegenzuwirken. Die jainistische Unterscheidung zwischen hiṃsā (Gewalt) und anumata-hiṃsā (gebilligte Gewalt) ist besonders präzise: Wer Gewalt durch Untätigkeit billigt, trägt dieselbe moralische Last wie derjenige, der sie ausübt.
Rabindranath Tagore und Mahatma Gandhi haben diese indischen Traditionen in die moderne politische Ethik übertragen. Gandhi prägte den Begriff der Satyāgraha – Wahrheitskraft oder Seelenkraft – als aktive Methode des Widerstands gegen Unrecht. Für Gandhi war die Weigerung, gegen Unrecht zu handeln, wenn man die Möglichkeit dazu hatte, keine Form von Neutralität, sondern eine Form der Komplizenschaft. Diese Einsicht trifft den westlichen Umgang mit dem Gaza-Konflikt mit besonderer Schärfe.
Kulturübergreifende Konvergenz
Die Übersicht zeigt eine bemerkenswerte Konvergenz: In allen hier betrachteten Traditionen – konfuzianisch, buddhistisch, islamisch und indisch – findet sich eine aktive Hilfspflicht, die nicht auf die eigene Gemeinschaft beschränkt ist und die Untätigkeit bei vorhandenen Optionen als moralisches Versagen bewertet. Diese Konvergenz stärkt den Universalitätsanspruch des Moralkompass-Modells erheblich: Seine vier Parameter und seine Gewichtungsregel sind keine westliche Partikularnorm, sondern reflektieren eine transkulturell verankerte moralische Grundintuition.
| Tradition | Zentrales Konzept | Bezug zur Unterlassungspflicht |
|---|---|---|
| Konfuzianismus | Rén (Menschlichkeit) | Aktive Pflicht zur Leidensminderung bei gegebener Möglichkeit |
| Buddhismus | Karuṇā (Mitgefühl) / Ahiṃsā | Duldung von Leid verletzt Ahiṃsā; Untätigkeit ist kein Gleichmut |
| Islam | Farḍ al-Kifāya / Amr bil-Maʿrūf | Kollektive Pflicht zur Intervention gegen Unrecht |
| Hinduismus / Jainismus | Dharma / Ahiṃsā | Untätigkeit verletzt Dharma; gebilligte Gewalt trägt dieselbe Last |
| Westlich (Utilitarismus) | Leidminimierung | Unterlassene Hilfe bei vorhandener Option moralisch gleichwertig mit Schaden |
| Westlich (Deontologie) | Pflichtethik | Motivation entscheidend; bei massivem Leid tritt sie hinter das Ergebnis zurück |
Die fünf öffentlichen Rechtfertigungsargumente und ihre kulturübergreifende Bewertung
1. Das Selbstverteidigungsargument
Das am häufigsten vorgebrachte Argument lautet, Israel habe nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 das Recht auf Selbstverteidigung, und der Westen unterstütze lediglich dieses legitime Recht.
Das Argument ist in seinem Ausgangspunkt korrekt, beantwortet jedoch nicht die eigentliche Frage. Die Gewichtungsregel des Modells macht deutlich: Bei einem Leid der vorliegenden Dimension dominiert der Parameter Ergebnis alle anderen. Kein Recht auf Selbstverteidigung begründet ein schrankenlos legitimes Recht auf unbegrenzte Mittel. Islamisches Recht kennt dafür den Begriff der Maṣlaḥa – des öffentlichen Wohls –, der alle Rechtsprinzipien begrenzt: Kein Rechtsprinzip darf so angewendet werden, dass es massives öffentliches Leid erzeugt. Die buddhistische Tradition würde fragen: Welche Karuṇā liegt in einer Unterstützung, die zehntausende zivile Tote in Kauf nimmt?
2. Das Souveränitätsargument
Das Prinzip staatlicher Souveränität wird als Begründung für Nichteinmischung angeführt.
Dieses Argument scheitert an seiner selektiven Anwendung und wird durch alle nicht-westlichen Traditionen zusätzlich geschwächt. Die konfuzianische Tradition kennt kein Souveränitätsprinzip, das Menschlichkeit (Rén) außer Kraft setzt – das Wohlergehen der Menschen hat Vorrang vor der Staatsräson. Im islamischen Denken ist die Umma – die Gemeinschaft aller Muslime – ein universales Band der Solidarität, das nationalstaatliche Grenzen übersteigt. Das hinduistische Konzept des Vasudhaiva Kuṭumbakam – „die Welt ist eine Familie" – aus den Upanishaden formuliert einen ähnlichen universalen Anspruch. Souveränität als moralisches Schutzschild gegen Hilfspflichten ist damit keine transkulturell anerkannte Norm, sondern eine spezifisch moderne westliche Konstruktion, die von westlichen Staaten selbst selektiv angewendet wird.
3. Das Verantwortungsverlagerungsargument
Die Verantwortung für zivile Opfer wird auf die Hamas verlagert, die Zivilisten als Schutzschilde missbrauche.
Die moralische Schuld der Hamas ist unbestritten. Das Argument begeht jedoch den Fehler, Verantwortung als unteilbar zu behandeln. Der Jainismus hat dafür die präziseste Antwort: Anumata-hiṃsā – gebilligte Gewalt – trägt dieselbe moralische Last wie ausgeübte Gewalt. Wer Handlungsoptionen hatte, um Leid zu begrenzen, und sie nicht nutzte, billigte das Ergebnis durch Untätigkeit. Die buddhistische Karmalehre ergänzt: Moralische Wirkung entsteht nicht nur durch Absicht (cetanā), sondern auch durch bewusste Unterlassung bei Kenntnis der Konsequenzen. Die islamische Tradition der Farḍ al-Kifāya macht deutlich: Die Schuld eines anderen entbindet nicht von der eigenen kollektiven Pflicht.
4. Das Einflusslosigkeitsargument
Der Westen behauptet, keinen ausreichenden Einfluss auf Israel zu besitzen.
Dies ist das empirisch schwächste Argument. Mencius würde es als Bù wéi (不為) klassifizieren – „nicht tun wollen", nicht „nicht tun können". Er unterschied scharf zwischen echter Unmöglichkeit und dem Unwillen, eine unbequeme Handlung zu vollziehen. Der Unterschied ist moralisch entscheidend: Wer behauptet, keine Optionen zu haben, obwohl er nachweislich viele besitzt, lügt – und diese Lüge ist nach konfuzianischer Maßgabe (Zhèngmíng) selbst eine moralische Verfehlung. Die Gewichtungsregel des Modells verschärft das Urteil: Bei massivem Leid trägt, wer verfügbare Optionen leugnet, eine gesteigerte moralische Verantwortung, denn die Leugnung der Optionen perpetuiert das Leid aktiv.
5. Das Antisemitismusargument
Forderungen nach westlichem Druck auf Israel werden als antisemitisch oder antisemitismuskritisch abgetan.
Dieses Argument blockiert den moralischen Diskurs selbst. Es findet in keiner der nicht-westlichen Traditionen eine Entsprechung: Weder die konfuzianische Pflicht zur Richtigstellung der Begriffe (Zhèngmíng), noch die islamische Pflicht zum Gebieten des Rechten (Amr bil-Maʿrūf), noch das buddhistische Ideal des klaren, von Anhaftung freien Sehens (Vipassanā) kennen ein Prinzip, das moralische Urteilsfähigkeit durch politische Tabuisierung außer Kraft setzt. Gandhi würde es als Widerspruch zur Satyāgraha bezeichnen: Wahrheitskraft setzt voraus, dass die Wahrheit benannt werden darf. Das Modell: Der Parameter Optionen wird künstlich auf null gesetzt, bevor er überhaupt erwogen werden kann.
Strukturelle Gemeinsamkeit der Argumente
Alle fünf Argumente greifen selektiv einzelne Parameter des Modells an, um sie zum Verschwinden zu bringen – und keines stellt sich der Gesamtbewertung. Die Gewichtungsregel macht dabei kenntlich, warum diese Strategie im vorliegenden Fall besonders gravierend ist: Bei massivem Leid ist der Parameter Ergebnis moralisch ausschlaggebend. Kein entlastendes Argument operiert auf dieser Ebene. Alle fünf Argumente umgehen den entscheidenden Parameter systematisch – und tun dies über Kulturkreise hinweg ohne transkulturelle Legitimation.
Fazit
Der Westen hat im Gaza-Konflikt über erhebliche Handlungsoptionen verfügt und diese nicht genutzt. Nach den Maßstäben eines pluralistischen Moralmodells mit dynamischer Parametergewichtung ergibt sich ein klares Bild: Bei einem Leid der vorliegenden Dimension dominiert der Parameter Ergebnis alle anderen. Die Gewichtungsregel entzieht strategischen oder bündnispolitischen Motiven ihre entlastende Wirkung.
Was diese Analyse über die westliche Moralphilosophie hinaus auszeichnet, ist ihre kulturübergreifende Tragkraft. Konfuzianische Menschlichkeit, buddhistische Mitgefühlspflicht, islamische kollektive Pflicht zur Intervention gegen Unrecht und das indische Prinzip der Ahiṃsā konvergieren in einem gemeinsamen Urteil: Untätigkeit bei vorhandenen Optionen gegenüber massivem Leid ist keine neutrale Haltung, sondern moralisches Versagen. Die fünf öffentlichen Rechtfertigungsargumente des Westens finden in keiner dieser Traditionen eine überzeugende Entsprechung.
Das Moralkompass-Modell erweist sich damit als Instrument, das nicht nur westliche Partikularnormen abbildet, sondern eine transkulturell verankerte moralische Grundintuition operationalisiert – und damit den Anspruch erhebt, universell anwendbar zu sein.
Quellen
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- Technikundkultur.de (2025). Moralkompass. Wiki1. https://www.technikundkultur.de/wiki1/index.php5?title=Moralkompass [Zugriff: 8. März 2026]
